Sie befinden sich hier:
Gastronomie im Münsterland > HK-Orga > AGB
Untitled Document
Allgemeine Geschäftsbedingungen
vom 01.01.2004 für Leistungen und Lieferungen von
HK-Orga GmbH & Co. KG
Paulinenstr. 23
48565 Steinfurt
nachfolgend HK-Orga genannt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen
und Lieferungen von HK-Orga, insbesondere für Webdesign, Softwareentwicklungen,
Hardwarelieferungen und Service/Wartung.
§ 2 Angebote
Angebote von HK-Orga sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von
HK-Orga zustande. Für den Umfang der Lieferung ist eine Auftragsbestätigung
von HK-Orga maßgebend. Technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen
behält sich HK-Orga auch nach Bestätigung des Auftrags vor. An Vorentwürfen,
und anderen Unterlagen behält sich HK-Orga Eigentums-, Urheber- und gewerbliche
Schutzrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Dienstleistungen und Reisekosten sind sofort nach erbrachter Leistung, Waren
(Hardware und Fremdsoftware) sind sofort nach Lieferung zur Zahlung fällig,
Skonti werden von HK-Orga nur gemäß vorheriger Vereinbarung gewährt.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von HK-Orga nicht anerkannten Gegenansprüchen
des Bestellers ist nicht statthaft. Der Besteller kann nur mit Forderungen aufrechnen,
die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 4 Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung
von HK-Orga. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang
sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen bzw. Hardware- und/ oder
Softwarebereitstellungen, das Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen,
Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen
Verpflichtungen voraus. Bei Softwareleistungen aller Art, Entwicklungs- oder
sonstigen Leistungen gilt die Lieferung mit Übergabe des Datenträgers
bzw. des entwickelten Systems als erfolgt, die Quellcodes gehören nicht
zum geschuldeten Lieferumfang, wenn nicht anders vereinbart. Bei Annahmeverzögerung
durch den Besteller genügt die schriftliche Meldung der Lieferbereitschaft
von HK-Orga zur Begründung des Annahmeverzugs. Teillieferungen sind zulässig.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf höhere Gewalt,
Krieg, Streik und Aussperrung bei HK-Orga oder im Betrieb des Zulieferanten
oder dessen Lieferverzug, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstückes
oder auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf von HK-Orga nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr (Leistungsgefahr und Vergütungsgefahr) geht auf den Besteller
über: bei Ablieferung an den vom Besteller bestimmten Ort; wenn Annahmeverzug
nach § 4 eintritt; bei Versendung, wenn die zu liefernden Gegenstände
ordnungsgemäß zum Versand gebracht wurden.
§ 6 Installation, Schulung und sonstige Dienstleistungen
Sämtliche Dienstleistungen, wie Installation, Inbetriebnahme, Funktionstest,
Konzepterstellung, Beratung, Schulung und Softwarepräsentationen werden,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nach tatsächlich
geleisteten Stunden berechnet. Außerdem übernimmt der Besteller die
Kosten für An- und Abreise ab Büro Steinfurt. Reisezeiten werden wie
Arbeitszeiten berechnet. Reisekosten und Übernachtung werden nach Einzelnachweis
berechnet. Sollte die Reise im PKW erfolgen, so beträgt der Kilometer-Satz
von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Sämtliche Preise verstehen sich
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Installationen
hat der Besteller folgende Voraussetzungen zu schaffen: Vor Beginn der Installation
müssen die für die Aufnahme der Installationsarbeiten erforderlichen
Vorarbeiten von Seiten des Bestellers abgeschlossen sein, so dass die Installation
sofort nach Ankunft der HK-Orga Mitarbeiter oder des von HK-Orga beauftragten
Subunternehmers begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
Bei der Installation hat der Besteller alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar
zu halten, bei der Bedienung aller angeschlossenen Fremdgeräte behilflich
zu sein, sowie falls erforderlich, die Arbeit auch außerhalb der normalen
Arbeitszeiten zu ermöglichen. Verzögert sich die Installation oder
die Inbetriebnahme ohne das Verschulden von HK-Orga, hat der Besteller alle
Kosten für die Wartezeit oder weitere erforderliche Reisen von HK-Orga
Mitarbeitern oder des von HK-Orga beauftragten Subunternehmers zu tragen. Schulungen
und Präsentationen können bis zum 15. Tage vor Kursbeginn kostenfrei
abgesagt werden. Die Absage hat schriftlich zu erfolgen. Bei Absagen bis zum
8. Tage vor Kursbeginn werden 50 % der vereinbarten Gebühr in Rechnung
gestellt, bei späterer Absage sind die vollen vereinbarten Gebühren
fällig.
§ 7 Abnahme
Die Abnahme von Softwareanpassungen und Softwareentwicklungen hat grundsätzlich
sofort nach der Erbringung der Leistung zu erfolgen. Ist eine förmliche
Abnahme vereinbart, wird ein Protokoll erstellt, das vom Besteller sowie von
HK-Orga zu unterzeichnen ist. Ist keine förmliche Abnahme vereinbart, tritt
diese spätestens 30 Tagen nach Lieferung automatisch ein. Erklärt
der Besteller bei vereinbarter förmlicher Abnahme und Abnahmefähigkeit
nicht die Abnahme, wird HK-Orga ihn unter Setzung einer Frist von 14 Tagen zur
Abnahme auffordern und gleichzeitig darauf hinweisen, dass mit Ablauf der Frist
die Abnahme als erfolgt gilt. Gibt der Besteller die Abnahmeerklärung nicht
innerhalb der Frist ab, so gilt sie mit deren Ablauf als abgegeben. Etwa bestehende
und im Abnahmeprotokoll festgehaltene Mängel werden im Rahmen der Vertragserfüllungspflicht
entsprechend dem Auftragsumfang von HK-Orga beseitigt.
§ 8 Software-Lizenz
Software einschließlich nachfolgender Updates werden vom Besteller grundsätzlich
als urheberrechtlich schutzfähig anerkannt. Der Besteller erhält das
zeitlich unbegrenzte, im Falle von Demo-, Probe- oder Testinstallationen jedoch
auf 3 Monate beschränkte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche
Recht zur Nutzung der Software zu folgenden Bedingungen (ergänzend gelten
die in den Softwareprodukten enthaltenen Lizenzbedingungen): Die Software, gleich
ob als Ganzes oder in Teilen, darf ausschließlich auf der Zentraleinheit
oder im Falle von Netzwerkversionen auf dem Netzwerk verwendet werden, auf dem
sie erstmals installiert wurde. Änderungen, Erweiterungen oder sonstige
Eingriffe jedweder Art sind nicht gestattet. Ein Duplizieren der Software und
der evtl. zur Verfügung gestellten Dokumentationen ist ausschließlich
zu Datensicherungszwecken gestattet. Für duplizierte Software übernimmt
HK-Orga keinerlei Gewährleistung und Haftung. Der Besteller darf die Software
und die zur Verfügung gestellten Dokumentationen keinem Dritten zugänglich
machen oder für Zwecke Dritter Software oder Teile davon nutzen oder Dritten
Einblick in die Unterlagen geben. Weitere Rechte an der Software werden dem
Benutzer nicht übertragen. Bei einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen
ist pro Verstoß vom Besteller eine Konventionalstrafe in Höhe des
doppelten jeweiligen Softwarepreises zu bezahlen.
§ 9a Entwicklungsaufträge
Für von HK-Orga im Rahmen von Entwicklungsaufträgen durchgeführte
Softwareentwicklungen oder Webseitenentwicklung gelten folgende Bestimmungen:
Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen ist das beiderseits
als Vertragsbestandteil vereinbarte Pflichtenheft, bzw. für Webseiten die
vom Kunden unterschriebene Auftragsbestätigung, in Ausnahmefällen
auch die im Konzept enthaltene Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Ergänzungen
des Pflichtenheftes bedürfen stets der schriftlichen Vereinbarung durch
eine von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnende Urkunde, in der auch die
finanziellen Auswirkungen der Änderungen bzw. Ergänzungen zu regeln
sind. Falls aufgrund der Komplexität der Auftragsentwicklung Terminüberschreitungen
auftreten, sind etwaige zu setzende Nachfristen vom Besteller grundsätzlich
unter Berücksichtigung der aufgetretenen technischen Probleme bzw. evtl.
Zulieferschwierigkeiten zu bemessen. Sind Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche
des Bestellers zu berücksichtigen, verschieben sich vereinbarte Termine
entsprechend dem dadurch verursachten Mehraufwand. Nach Lieferung der Entwicklung
erfolgt eine Abnahme und eventuelle Fehlerbeseitigung gemäß §
7. Sämtliche weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche
wegen Verzögerung der Inbetriebnahme bzw. Ausfallzeiten werden ausgeschlossen,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei HK-Orga vorliegen und
es sich nicht um Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit handeln. Bei der Erweiterung bestehender Software
oder Softwarekomponenten übernimmt HK-Orga keinerlei Haftung bei Lizenz-
oder Vertragsverletzung des Auftraggebers gegenüber dem Urheber bzw. dem
Software- oder Softwarekomponenten-Hersteller. Soweit nicht anders schriftlich
vereinbart, gilt § 8 auch für Entwicklungsaufträge.
§ 9b Webdesign speziell
Die Serviceleistung umfasst das Design einer Website inkl. der Navigationsgrafiken
gemäß der persönlichen Besprechung zwischen HK-Orga und dem
Auftragsgeber. Das Copyright für programmierte Scripts jeglicher Programmierart
verbleibt beim Autor. Es wird lediglich eine Lizenz zur Benutzung erteilt. Scripts
dürfen nicht weitervertrieben oder zur kostenlosen Nutzung an andere abgegeben
werden. Den Text der Site, sowie gewünschte Bilder und Grafiken müssen
vom Kunden gestellt werden. Dabei sollten alle Copyright-Bestimmungen eingehalten
werden, sofern Bilder und Grafiken nicht vom Kunden erstellt worden sind, da
HK-Orga nicht die Urheberrechte überprüft. Fotos und Grafiken werden
von HK-Orga weboptimiert. Webspace und Domain können auf Wunsch von HK-Orga
vermittelt werden und erfolgt ausschließlich über Drittanbieter.
Ansprüche diesbezüglich müssen gegenüber dem Drittanbieter
zur Geltung gebracht werden. Vor Auftragserteilung erstellt HK-Orga nach Kenntnis
des genauen Umfangs der geplanten Homepage einen Kostenvoranschlag. Der Auftrag
gilt als erteilt mit mündlicher oder schriftlicher Zustimmung zum Kostenvoranschlag
auch per Email. Mit Abschluss des Vertrages erklärt der Kunde sich damit
einverstanden, dass HK-Orga einen Link von der Referenzseite auf Ihre Homepage
einrichtet. Mit Abschluss des Vertrags erklären Sie sich damit einverstanden,
dass auf Ihrer Homepage im Impressum oder anderer passender Stelle der Hinweis
auf die Betreuung durch HK-Orga in freier Form eingetragen wird.
§ 10 Gewährleistung
Dem Auftraggeber/Lizenznehmer ist bekannt, dass es nach dem heutigen Stand der
Technik nicht möglich ist, Computerprogramme oder Funktionen auf Webseiten
so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei
arbeiten. HK-Orga übernimmt die Gewähr, dass die überlassene
Software im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen
erfüllt. Softwaremängel sind nur Fehler, bei denen die Programmfunktionen
reproduzierbar von den Funktionen gemäß Leistungs- und Funktionsbeschreibung
abweichen und die nachweislich nicht auf Fehler in der Hardware, Systemsoftware
oder anderen nicht von HK-Orga gelieferten Systemteilen zurückzuführen
sind. Die Mängel werden nach Wahl von HK-Orga durch die Installation einer
verbesserten Softwareversion oder durch Hinweis zur Beseitigung oder zum Umgehen
der Auswirkungen des Fehlers beseitigt. Der Auftraggeber stellt alle zur Fehlerdiagnose
erforderlichen Unterlagen bzw. die zur Fehlerbeseitigung erforderliche Rechneranlage
und Rechnerbelegungszeit kostenlos zur Verfügung. Ausgenommen von jeder
Gewährleistung sind Verschleißteile sowie Schäden die auf natürlicher
Abnutzung, fehlerhafter Bedienung oder von HK-Orga nicht ausdrücklich autorisierten
Nachbesserungs- und Wartungsarbeiten oder Änderungen zurückzuführen
sind. Falls durch eine Mängelrüge HK-Orga Aufwendungen entstehen,
die nicht auf Mängeln in dem von HK-Orga gelieferten Produkten beruhen,
wird der Auftraggeber die HK-Orga entstandenen Aufwendungen vergüten. Dies
gilt insbesondere für den Aufwand der Fehlerlokalisierung. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme. Für von
HK-Orga gelieferte Hardware sowie nicht von HK-Orga selbst hergestellte Software
haftet HK-Orga nur im Umfang der Gewährleistung des Zulieferers. Bleiben
wiederholte Nachbesserungsversuche von HK-Orga erfolglos oder bietet HK-Orga
keine fehlerfreie neuere Programmversion, leben die gesetzlichen Rechte des
Bestellers auf Herabsetzung der Vergütung und Rückgängigmachung
des Vertrages nach Mahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist wieder auf.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller das von HK-Orga gelieferte
Programm abändert. HK-Orga schließt für sich jede weitere Gewährleistung
bezüglich der Software, evtl. mitgelieferter Handbücher oder sonstiger
schriftlicher Materialien aus.
§ 11 Haftung
HK-Orga haftet nur für von ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bis in Höhe
des bezahlten Kaufpreises der von HK-Orga gelieferten Sache. Bei Verlust oder
Beschädigung von Daten oder Datenträgermaterial erfasst die Ersatzpflicht
nicht die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Im übrigen werden Schadenersatzansprüche
gegen HK-Orga, gleich aus welchem Grund, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen,
dies betrifft insbesondere auch Folgeschäden (wie z.B. Schäden aus
entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen
oder anderen finanziellen Verlust). Alle Schadenersatzansprüche gegen HK-Orga,
HK-Orga Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
verjähren nach 12 Monaten ab Schadenseintritt. Ausgenommen sind Ansprüche
aus Delikten, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Hat
der Besteller durch schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens
beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens (§
254 BGB), in welchem Umfang HK-Orga und der Besteller den Schaden zu tragen
haben. HK-Orga haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,
Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretenden
Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) eintreten. Unbeschadet
dieser Ansprüche hat der Kunde im Schadensfall HK-Orga zur Schadensminderung
die Nachbesserung zu gestatten und sich in technischer Hinsicht nach den Anweisungen
von HK-Orga zu verhalten. Als Höchstsumme der Haftung gilt das Doppelte
des Auftragswertes, höchstens jedoch 5.000 €. Die vorstehende Haftungsbegrenzung
bzw. der vorstehende Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf Schadenersatzansprüche
wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Alle Waren und Entwicklungen bleiben das Eigentum von HK-Orga bis zur Erfüllung
sämtlicher gegen den Besteller bestehenden Ansprüche auch solcher,
die HK-Orga außerhalb des Vertrages zustehen. Die Wiederveräußerung
im gewöhnlichen Geschäftsgang ist gestattet. Durch die Verarbeitung
dieser Waren erwirbt der Besteller kein Eigentum an den ganz oder teilweise
hergestellten Sachen. Die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich
für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche
Umstände erlöschen, so sind sich der Besteller und HK-Orga darüber
einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf die HK-Orga
übergeht. Der Besteller bleibt dann unentgeltlicher Verwahrer. Bei Verarbeitung
mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt HK-Orga Miteigentum an den
neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis
des Rechnungswertes der von HK-Orga gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen
Ware. Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
an HK-Orga ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Übersteigen
die abgetretenen Forderungen die Forderungen von HK-Orga an den Besteller, so
wird HK-Orga für den überschießenden Teil keinen Gebrauch von
der Abtretung machen. HK-Orga nimmt diese Abtretung an.
§ 13 Schlussbestimmungen
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen
übrigen Teilen wirksam. Etwa unwirksame Bestimmungen sind durch neue Regelungen,
die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen, zu
ersetzen. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche
Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung
zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für alle rechtlichen Beziehungen
mit HK-Orga gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verträgen mit Kaufleuten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der
Sitz von HK-Orga.
Steinfurt, den 01.01.2004
Hermann Kröger
HK-Orga GmbH & Co. KG
|
Top-News Regional::: Tragischer Tod: Dreijähriger e...:: Diebe klauen Tresor aus Hörste...:: Wohin mit den Glascontainern i...:: Tank aufgeschlitzt - Diesel lä...:: Trunkenheitsfahrt in Mettingen
Flyer
Schauen Sie sich den Flyer online an.
|